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5. Betriebsausschuß


 


 



Dieses Seminar ist erforderlich für Betriebsratsmitglieder, die in den Betriebsausschuss gewählt worden sind. Ein Betriebsausschuß ist gem. § 27 BetrVG zwingend zu bilden in Betriebsräten ab einer Größe von 9 BR-Mitgliedern.

Sollte dies vom BR versäumt werden, handelt es sich um eine grobe Pflichtverletzung nach § 23 BetrVG.

Inhalte:

Was ist ein Betriebsausschuß,

wie wird er gebildet,

welche Aufgaben hat er,

Rechtsstellung der BA-Mitglieder,

Informationsrechte,

Zusammenarbeit mit anderen Gremien,

Strategie und praktische Übungen

und mehr............












 

                                                                       


   Wolfgang Arndt, Dorfstr. 19, 23936 Barendorf                   Tel. 03841-616175                  betriebsratsberater-arndt@gmx.de