betriebsratsberater-arndtSpezialseminare
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Diese Seminare sind erforderlich für Betriebsratsmitglieder, die im Betriebsrat mit besonderen Aufgaben betraut sind, vor allem für Betriebsratsvorsitzende, Wahlvorstände, Ausschussmitglieder u.a.. Auch hier ist ein
Entsendungsbeschluß nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den
Arbeitgeber.
2. Arbeitsgerichtsbarkeit (mehr)
3. Tendenzbetriebe (mehr)
6.
Wirtschaftsausschuß (mehr)
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Wolfgang Arndt, Neuhof 33, 14913 Tel. 015203477446 betriebsratsberater-arndt@gmx.de |