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Spezialseminare


 


 



Diese Seminare sind erforderlich für Betriebsratsmitglieder, die im Betriebsrat mit besonderen Aufgaben betraut sind, vor allem für Betriebsratsvorsitzende, Wahlvorstände, Ausschussmitglieder u.a..

Auch hier ist ein Entsendungsbeschluß nach § 37 Abs. 6 BetrVG Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.


1. Betriebsratswahl   (mehr)

 

2. Arbeitsgerichtsbarkeit   (mehr)


 3. Tendenzbetriebe (mehr) 


4. Arbeitssicherheit   (mehr)


5. Betriebsausschuss   (mehr)


6. Wirtschaftsausschuß    (mehr)


7. Schriftführer   (mehr)





 

                                                                       


   Wolfgang Arndt, Neuhof 33, 14913                   Tel. 015203477446                 betriebsratsberater-arndt@gmx.de